Update anhand der COVID-19-Lockerungsverordnung, Fassung vom 29.05.2020
A) Allgemeines
Ähnlich wie die Österr. Bundesregierung möchten wir die minimalen Richtlinien anhand der aktuellen Verordnung so kurz und einfach wie möglich gestalten. Wir laden aber jeden Verein, Sportler und Standortbetreiber ein, aufgrund von regionalen Unterschieden, Fallzahlen und Gegebenheiten, mehr und strengere Maßnahmen zu setzen. Bei den kleinsten Symptomen und Krankheitsgefühlen bleiben Sie als verantwortungsvoller Padelspieler bitte zuhause.
B) Spielbetrieb
ABSTAND HALTEN – mindestens 2 Meter beim Sport gegenüber Personen die nicht im selben Haushalt leben. Dieser Abstand kann ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden, somit ist Doppel auch im Wettkampf erlaubt.
RESPEKT den Spielpartnern gegenüber auch ohne Handshake.
MINIMIEREN der Spielpartner in einer Einheit. (kein Durchtauschen der Partner)
DOKUMENTIEREN der gespielten Einheiten, Kontaktpersonen und Spielpartner.
VERANSTALTUNGEN mit mehr als 100 Personen sind untersagt.
C) Vereinsgelände
MINDESTABSTÄNDE von 1 Meter außerhalb der Sportausübung zu Personen die nicht im selben Haushalt wohnen sind einzuhalten.
KANTINEN dürfen geöffnet haben. Für Kantinen gelten dieselben Bestimmungen wie für das Gastgewerbe, jedoch empfehlen wir den Abstand von 1 Meter immer einzuhalten (auch am selben Tisch als 4er Gruppe).
MUND-NASENSCHUTZ muss in allen geschlossenen Räumlichkeiten getragen werden.
SANITÄRANLAGEN und UMKLEIDEN dürfen unter Einhaltung der 1-Meter Abstandsregel verwendet werden. In der Dusche muss natürlich keine Maske getragen werden.
HYGIENEREGELN müssen eingehalten und geschaffen werden. (regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren der nicht eigenen Sportgeräte)